15% will das Gesetz – 100% leisten Sonne und Holz

Donnerstag, 02.03.2017,

19:30 Uhr


Paul Keßler, System Sonne GmbH


Fünfzehn Prozent erneuerbare Energien verlangt der Gesetzgeber beim Einbau einer neuen Heizung. Dazu zählt auch ein kurzfristiger Heizungstausch bei einem Defekt. Mit Sonne und Holz ist nicht nur das Gesetz erfüllt, sondern eine maximale Nutzung an erneuerbarer Energie gegeben.

  

Verschiedene Varianten zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EwärmeG) haben Hausbesitzer und Häuslebauer (EEWärmeG), wenn eine neue Heizung eingebaut wird. Das Handwerk empfiehlt, sich rechtzeitig zu informieren.

 

Bei einem Defekt muss in der Regel ein schneller Heizungstausch stattfinden. Innerhalb achtzehn Monaten haben Betroffene dann den Nachweis über eine mindestens fünfzehnprozentige Nutzung erneuerbarer Energien zu erbringen. Wer sich für ein Öl- oder Gasgerät entscheidet, muss folglich weitere Maßnahmen, zum Beispiel die zusätzliche Installation einer Sonnenwärme- oder Sonnenstromanlage, durchführen. Der Kauf von Bioöl oder Biogas ist eine weitere Möglichkeit, allerdings meist mit Mehrkosten verbunden. Die verschiedenen Varianten lassen sich nahezu beliebig miteinander kombinieren und werden angerechnet. Fällt die Entscheidung auf einen Holzheizkessel, idealerweise in Kombination mit einer Solaranlage, hat der Eigenheimbesitzer ohne großen Berechnungsaufwand nicht nur die Mindestanforderung von fünfzehn Prozent, sondern sofort eine hundertprozentige Deckung an erneuerbarer Energie.

 Holz- und Pelletheizungen lassen sich ebenso problemlos in bestehende Systeme einbinden und sind in Sachen Komfort vergleichbar mit konventionellen Heizmethoden. Deckt eine Solaranlage zusätzlich den Warmwasserbedarf oder unterstützt die Raumheizung, werden die Energiekosten dauerhaft gesenkt. Dazu gibt es großzügige Förderungen vom Staat.

 

 Zu unserem Vortrag über zukunftsfähiges Heizen laden wir Sie am Donnerstag, den 2. März 2017, herzlich ein. Beginn ist um 19:30 Uhr in unserem Firmengebäude in der Grundlerstraße 14 in Rottenacker. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.