Vom Staat verpflichtet, aber selber entscheiden – Vortrag durch die Regionale Energieagentur Ulm

Donnerstag, 15.10.2015, 19:30 Uhr

 

Roland Mäckle, Regionale Energieagentur Ulm gGmbH

 

Bei Erstinstallation oder Austausch Ihres bestehenden Heizkessels sind aufgrund neuer Verordnungen gesetzliche Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien einzuhalten. Diese lassen sich durch einzelne oder durch die Kombination mehrer Maßnahmen erfüllen. Die Regionale Energieagentur Ulm gGmbH informiert über Pflichten von Hauseigentümern und ihre möglichen Erfüllungsoptionen.

 

 

Kürzlich wurden die Gesetze zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Bestandsgebäuden und im Neubaubereich verschärft. Jeder, der heutzutage eine neue Heizung einbaut, ist in der gesetzlichen Pflicht, einen Anteil an erneuerbaren Energien zu verwenden. Aktuell sind dies 15 Prozent im Gebäudebestand. Bei Neubauten hängt der Anteil von der jeweils genutzten Energie ab. Gleichermaßen sind private Wohngebäude wie gewerblich genutzte Objekte betroffen. Wichtig zu beachten ist die Tatsache, dass auch bei einem plötzlichen Austausch der Heizung die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten sind. Sollte der Heizkessel z.B. kurzfristig den Dienst versagen oder aufgrund der Abgaswerte vom Kaminfeger aberkannt werden, ist Eile geboten. Fachleute empfehlen deshalb, sich rechtzeitig über die verschiedenen Erfüllungsoptionen zu informieren. Welche verschiedenen Maßnahmen und Kombinationen mehrerer Optionen der Gesetzgeber akzeptiert, erfahren Sie beim Vortrag der Regionalen Energieagentur Ulm gGmbH.

Der Vortrag findet am Donnerstag, 15. Oktober 2015, um 19:30 Uhr in unserem Firmengebäude in der Grundlerstraße 14, Rottenacker, statt.

Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.