Gesetz erfüllen und Zuschuss vom Staat sichern

ParapgraphDonnerstag, 26.01.2017,

19:30 Uhr

 

Roland Mäckle, Regionale Energieagentur Ulm gGmbH

 

Wird oder wurde kürzlich eine neue Heizung eingebaut, haben Eigenheimbesitzer bis zu achtzehn Monate Zeit, um den Nachweis über die Nutzung erneuerbarer Energie zu erbringen. Die Regionale Energieagentur Ulm gGmbH hilft das Gesetz und dessen Hintergründe zu verstehen, zeigt verschiedene Wege zur Umsetzung und informiert über staatliche Zuschüsse.

 

15 Prozent erneuerbare Energie bei jeder neuen Heizung ist Pflicht. Das regelt der Gesetzgeber für Bestandsgebäude im Erneuerbare-Wärme-Gesetz bzw. für Neubauten im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Betroffen ist, wer aufgrund einer Modernisierung, aber auch bei Defekt, eine Heizung austauscht oder im Neubau installiert. Egal, ob Wohn- oder Nichtwohngebäude. In der Pflicht ist ebenso, wer sich eine Immobilie anschafft. Leistet die neue Heizung, wie Öl- oder Gasgeräte, keinen Beitrag zur Verwendung erneuerbarer Energien, sind zusätzliche Maßnahmen anzuwenden. 

 

Solarthermie, Dämmung, Photovoltaik sind nur drei der wählbaren Optionen, die je nach prozentualem Erfüllungsgrad als Einzel- oder kombinierte Maßnahmen den geforderten Wert erreichen. Beispielsweise eine Holz- oder Pellet-Zentralheizung erfüllt nicht nur die geforderten 15 Prozent, sie leistet gleich eine 100-prozentige Nutzung an erneuerbarer Energie.

   

Roland Mäckle ist unabhängiger Energieberater bei der Regionalen Energieagentur Ulm gGmbH und hilft durch den Dschungel der Gesetze. Mit klaren und verständlichen Worten vermittelt er Inhalt, Hintergründe und Umsetzungsmöglichkeiten der Gesetzeslage und informiert über Förderzuschüsse vom Staat. Durch seine berufliche Laufbahn besitzt er zusätzlich bauphysikalisches Wissen aus der Praxis.

 

Der Vortrag findet am Donnerstag, 26. Januar um 19:30 Uhr in unserem Firmengebäude in der Grundlerstraße 14 in Rottenacker statt. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.