Heizungstausch? Welche Gesetze greifen und wie´s Geld vom Staat gibt

 

HeizkostenoptimierungDonnerstag, 24.10.2019

19:30 Uhr

 

Roland Mäckle, Regionale Energieagentur Ulm gGmbH

 

 

Eine große Vielfalt macht die Entscheidung beim Kauf einer neuen Heizung oft nicht einfach. Das Angebot reicht von Öl, Gas und Strom über Holz in den Varianten Stückholz, Pellets, Hackschnitzel bis hin zu Solarwärmeanlagen.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG), bzw. im Neubau das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), macht die Angelegenheit nicht einfacher.

 

Dennoch empfiehlt es sich, die Einhaltung der Gesetze bereits in die Entscheidungsphase einfließen zu lassen.

 

Die Regionale Energieagentur informiert, wann die Gesetze greifen, welche Ausnahmen es gibt und verschafft einen Überblick, mit welchem Anteil verschiedene Maßnahmen zur Erfüllung beitragen und wie diese mit anderen Techniken gekoppelt werden können um eine vollständige Erfüllung zu erreichen.

 

Geld vom Staat gibt es für diejenigen, die zukünftig auf Heizen mit erneuerbaren Energien setzen. Nicht zu verwechseln mit zinsgünstigen Darlehen handelt es sich hierbei um Förderzuschüsse, die an den Anlagebetreiber ausbezahlt werden. Das Antragsverfahren, sowie die zahlreichen Fördermodelle und Boni stellt Roland Mäckle, Geschäftsführer der Regionalen Energieagentur Ulm gGmbH, vor.

 

Der Vortrag findet am Donnerstag, 24. Oktober um 19.30 Uhr in unserem Firmengebäude, Grundlerstraße 14, in Rottenacker statt. Der Eintritt ist frei.

 

Anmeldung bis 21. Oktober unter Telefon 0 73 93 / 954 94-0 oder per e-mail an info@system-sonne.de