Sie als Anlagenbetreiber sind dazu verpflichtet, sich und Ihre Stromerzeugungsanlage/n, sowie Ihre/n Batteriespeicher beim Marktstammdatenregister zu registrieren. Andernfalls drohen Kürzungen bei der Einspeisevergütung. Dies gilt für Neuanlagen wie für Bestandsanlagen aus früheren Jahren. Selbst diese, die bereits in einem anderen Register der Bundesnetzagentur regisiriert sind. Nähere Informationen zum Marktstammdatenregister und zu den Fristen erhalten Sie auf www.marktstammdatenregister.de.
Sie benötigen Hilfe bei der Regisitrierung?
Buchen Sie unsere Unterstützung (kostenpflichtig).
Sonnenhaus-Energietechnik durch stark verbesserte Förderkonditionen des BAFA und der KfW nun noch attraktiver ++ Mehrkosten für Klima schonende Sonnenhaus-Technik werden teilweise komplett gefördert.
Lesen Sie hier den vollständigen Artikel des Sonnenhaus Institut e.V.
Donnerstag, 30.01.2020
19:30 Uhr
Sebastian Sladek, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG
Dieses Jahr endet die EEG-Vergütung für die ersten PV-Anlagen. 20 Jahre lang erhalten PV-Anlagenbetreiber seit Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2000 eine feste Vergütung für die Einspeisung des Solarstroms ins öffentliche Versorgungsnetz. Betroffen sind zunächst Anlagen, die bis 31.12.2000 in Betrieb genommen wurden. In den kommenden Jahren folgen sukzessive weitere Anlagen.
Betriebswirtschaftlich sind die Anlagen in der Regel abgeschrieben, die Investitionen haben sich amortisiert, die Betreiber erwirtschaften Gewinn. Nun aber entfällt die Vergütung. Was dann?
Donnerstag, 21.11.2019
19:30 Uhr
Martin Winkler, Winkler Solar GmbH
Neben der Effektivität von Solarwärme- und Solarstromanlagen spielen bei der Installation ästhetische Merkmale eine wichtige Rolle. Nach wie vor soll das Eigenheim stimmig wirken. Vorteilhaft sind hierfür Anlagen, die sich weitestgehend variabel an die jeweiligen Gegebenheiten und Wünsche anpassen lassen.